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Rechtliches

Impressum

Platzhalter — diese Angaben muss die Band eintragen

Für eine Bandseite in Deutschland sind die Angaben nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) Pflicht. Es fehlen noch:

Ein Hinweis dazu: Wer keine ladungsfähige Anschrift veröffentlichen möchte, kann eine Ladungsfähigkeit über einen Verlag, ein Label oder einen Impressumsdienst herstellen. Ganz weglassen geht nicht — das ist abmahnfähig.

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