Rechtliches
Impressum
Platzhalter — diese Angaben muss die Band eintragen
Für eine Bandseite in Deutschland sind die Angaben nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) Pflicht. Es fehlen noch:
- Vollständiger Name der verantwortlichen Person oder der Band als Verein/GbR
- Ladungsfähige Anschrift — ein Postfach genügt nicht
- E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit (Telefon oder Formular)
- Bei einer eingetragenen Gesellschaft: Registergericht und Registernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV — Name und Anschrift
Ein Hinweis dazu: Wer keine ladungsfähige Anschrift veröffentlichen möchte, kann eine Ladungsfähigkeit über einen Verlag, ein Label oder einen Impressumsdienst herstellen. Ganz weglassen geht nicht — das ist abmahnfähig.